Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch
Dragon Software
Daniel Nemsow
Dorfstr. 33
31515 Wunstorf
nachfolgend Dragon Software genannt - Verbraucher ist, gemäß §13 BGB, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließ, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer ist, gemäß §14 BGB, eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechstgeschäfts in ihrer gewerblichen oder selbständigen breruflichen Tätigkeit handelt.
Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist einer Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
- Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch
- Vertragsschluss für Warenlieferung
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware/Dienstleistung erwerben zu wollen. Dragon Software ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot anzunehmen. Dragon Software wird den Zugang der Bestellung unverzüglich durch E-Mail an die von dem Kunden mitgeteilte E-Mail Adresse bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, die Annahmeerklärung kann jedoch mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.
- Die Angebote von Dragon Software sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Verbindlich sind allein die in der Annahmeerklärung enthaltenden Angaben.
- Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung und/oder Annahmeerklärung Dragon Software unverzüglich mitzuteilen.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich rückerstattet.
- Vertragsschluß für Dienstleistung
- Die Erteilung eines hierauf bezogenen Auftrages durch den Auftraggeber stellt nur ein Vertragsangebot des Auftraggebers dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Dragon Software das Vertragsangebot des Auftraggebers durch schriftliche Auftragsbestätigung annimmt oder mit der angeforderten Leistung beginnt. - Gegenstand des Vertrages sind die vereinbarten Serviceleistungen (nachfolgend der „Auftrag“). Die Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter für den vereinbartenZeitraum durchgeführt. Die Auswahl der mit der Serviceleistung befassten Mitarbeiter bleibt Dragon Software vorbehalten.
- Die Erteilung eines hierauf bezogenen Auftrages durch den Auftraggeber stellt nur ein Vertragsangebot des Auftraggebers dar.
- Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. - Abnahme von vertraglichen Leistungen
- Dragon Software wird bei vertraglichen Serviceleistungen mit dem Auftraggeber einen Abnahmetermin und gegebenenfalls
Abnahmekriterien vereinbaren. In einem Abnahmetest soll die Erfüllung der Leistungsmerkmale nachgewiesen werden. Sind die Leistungen gemäß dem Auftrag
erbracht, so hat der Auftraggeber die Leistung abzunehmen. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern.
Werden Ergebnisse oder Teilergebnisse durch den Auftraggeber produktiv genutzt, so gelten sie als abgenommen. Zudem gilt die Werkleistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen ab Abnahmetermin bzw. Testbeendigung schriftlich Mängel der Fehlerklasse 1 gegenüber Dragon Software mitteilt.
Fehlerklasse 1:
Die zweckmäßige Nutzung (wirtschaftlich sinnvolle Nutzung) ist durch solche Fehler nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt oder behindert.
Bei Fehlern der Fehlerklasse 1 handelt es sich um „erhebliche Abweichungen“.
Fehlerklasse 2:
Die zweckmäßige Nutzung ist nicht so weit beeinträchtigt, dass die Abnahme nicht durchgeführt werden kann. Diese Fehler werden soweit wie möglich während der vereinbarten Dauer des Abnahmetests behoben.
Fehlerklasse 3:
Die zweckmäßige Nutzung ist durch diese Fehler nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt. Die Behebung dieser Fehler erfolgt in der Regel erst nach Durchführung der Abnahme.
Fehlerklasse 2 und 3 stellen „unerhebliche Abweichungen“ dar.
Die endgültige Zuordnung dieser Fehler in eine der obigen Fehlerklassen erfolgt einvernehmlich zwischen den Parteien.
Nach Abnahme verbleibende Fehler der Fehlerklasse 2 und 3 werden im Rahmen der Gewährleistung gemäß einem gemeinsam zu erstellenden Zeitplan behoben.
- Soweit Teilabnahmen erfolgt sind, bleibt die Vergütung dieser von eventuellen Minderungen bezüglich der Hauptleistung unberührt.
- Dragon Software wird bei vertraglichen Serviceleistungen mit dem Auftraggeber einen Abnahmetermin und gegebenenfalls
Abnahmekriterien vereinbaren. In einem Abnahmetest soll die Erfüllung der Leistungsmerkmale nachgewiesen werden. Sind die Leistungen gemäß dem Auftrag
erbracht, so hat der Auftraggeber die Leistung abzunehmen. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern.
- Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Dragon Software das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet,
- die Ware pfleglich zu behandeln sowie
- einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, etwaige Beschädigung der Ware oder deren Vernichtung Dragon Software und/oder
- einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
- Dragon Software ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung einer der in Ziff. 2 genannten Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt Dragon Software bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Dragon Software nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Dragon Software behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Vergütung, Zahlung
- Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.
- Der Kunde muss den Kaufpreis im Voraus leisten.
- Wird aufgrund besonderer Vereinbarung gegen Rechnung geliefert, so ist der Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat der Verbraucher die Geldschuld mit 5%, der Unternehmer mit 8% über dem Basiszins zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich Dragon Software vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so stellt Dragon Software für jede Mahnung eine Mahn- & Verwaltungskosten in Höhe von 10 Euro pro Mahnschreiben in Rechnung.
Werden die Forderungen durch den Kunden, trotz erteilter Mahnung und Fristsetzung nicht bezahlt, so ist Dragon Software berechtigt die Gesamtforderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzugeben. Außerdem behält sich Dragon Software ausdrücklich vor gegen alle betroffenen Kunden, aus Schutz vor Internetkriminalität, Anzeige wegen Warenkreditbetruges bei der Polizei zu stellen. - Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Dragon Software anerkannt worden sind.
- Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
- Die Lieferung erfolgt ausschließlich kostenfrei per Email oder Download
- Lieferzeit, Gefahrübergang
- Dragon Software liefert die Ware gemäß der getroffenen Vereinbarung. Ist ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart, wird Dragon Software diesen Termin nach bestem Vermögen einhalten. Dragon Software ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren.
- Ist Dragon Software aufgrund von bei Dragon Software und/oder bei deren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern oder die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so verlängert sich diese Frist um die Dauer der Behinderung. Dragon Software wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich von der Behinderung und deren voraussichtlicher Dauer in Kenntnis setzen. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, so haben beide Parteien das Recht von dem Vertrag zurückzutreten.
- Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versandkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Kunden über.
- Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher in Verzug mit der Annahme der verkauften Sache ist.
- Gewährleistung
- Dragon Software erbringt Leistungen in der vereinbarten Beschaffenheit. Zusicherungen und Garantien (insbesondere Beschaffenheitsgarantien) werden von Dragon Software nicht übernommen, sofern nicht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Bestimmung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
- Der Auftraggeber hat Mängel Dragon Software schriftlich anzuzeigen.
Dragon Software hat diese Mängel innerhalb einer angemessen Frist zu beheben. Gelingt dies auch nach einer zweiten Nachfrist nicht, kann der Auftraggeber bei erheblichen Abweichungen anstatt der Herabsetzung des Preises vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Abweichungen ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
Stattdessen kann der Auftraggeber beim Vorliegen der Voraussetzungen die vereinbarte Vergütung mindern. - Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
- Bei Serviceleistungen, die als Dienstleistungen gelten, bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
- Dragon Software gewährleistet, dass gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum dem gewöhnlichen oder den nach dem Vertrag bestimmten Gebrauch mindern oder aufheben. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit durch handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessung, Ausstattung, Gewicht oder Design bleibt außer Betracht.
- Die Gewährleistungsfrist für alle von Dragon Software gelieferte Waren beträgt 1 Jahr.
- Der Kunde hat etwaige Mängel Dragon Software innerhalb von zwei Wochen nach deren Feststellung unter Übersendung Rechnung in Kopie an schriftlich an die unter § 1 Ziff. 1 genannte Adresse anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung bei Dragon Software. Unterlässt der Kunde die Benachrichtigung, so erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
- Der Unternehmer muss Dragon Software offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich unter Übersendung des bei Lieferung übergebenen Lieferscheins in Kopie anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast
- Ist der Kunde Unternehmer, so leistet Dragon Software für Mängel der Ware zunächst Gewähr nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
- Tritt der Kunde nach gescheiterter Nachbesserung von dem Vertrag zurück, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
- Erhält der Kunde eine mangelhafte Installationsanleitung, so ist Dragon Software lediglich verpflichtet, eine mangelfreie Installationsanleitung zu liefern, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Installationsanleitung der ordnungsgemäßen Installation entgegensteht.
- Erhält der Kunde aufgrund von Gewährleistung, Kulanz oder gesetzlichen Regelungen Geld zurück, so wird Dragon Software dem Kunden diesen Betrag innerhalb von 28 Werktagen nach Prüfung der Ansprüche erstatten.
- Haftungsbeschränkungen
- Dragon Software haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie anderen zwingenden Haftungsnormen bleibt hiervon unberührt.
- Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Dragon Software die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
- Datenschutz
- Erhebung und Verarbeitung von Daten
Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert um so Programmfehler und anfallenden Datentransfer(Traffic)zu analysieren bzw. abzurechnen.
Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain.
Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert um die Anzahl der unterschiedlichen Besucher zu errechnen.
Personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage, Registrierung oder Bestellung, getätigt werden.
- Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration.
Wenn Sie bei Dragon Software eine Bestellung aufgeben, werden Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Versandadresse und Ihre Telefonnummer benötigt.
Die Angabe des Geburtstages ist für die Sicherstellung eines gültigen Kaufvertrages notwendig.
Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt- wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung – insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten – erforderlich ist,
- dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist und Sie zuvor eingewilligt haben.
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt,- wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen,
- wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
- Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen auf Grund gesetzlicher Vorschriften: Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger, Bankinstitute zur Zahlungsabwicklung
Dienstleistungsunternehmen im Rahmen der weisungsgebunden Auftragsbearbeitung nach § 11 BDSG.
- Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
Sicherheitshinweis:
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.
Wir schützen die privaten Daten, die Sie uns übermitteln mittels verschlüsselter Datenübertragung (min. 128 bit SSL).
Bei der Kommunikation per eMail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
- Löschungsfristen
Zusammen mit dem Abschluss des Auftrages, z.B. durch Lieferung bestellter Ware und erhaltener Zahlung, wird die IP-Adresse und Bestellung aus unserem Online-System entfernt.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bzw. wenn die genannten Zwecke für die Datenspeicherung weggefallen sind.
- Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Es werden keine Datenübermittlungen an Drittstaaten durchgeführt.
Sofern eine Datenübermittlung in Drittstaaten in Ausnahmefällen erforderlich sein sollte, erfolgt diese nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften gemäß §§ 4b und 4c BDSG.
- Erhebung und Verarbeitung von Daten
- Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Greifswald.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Dragon Software. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
- Im Falle einer Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung treffen, die dem nach dem gesamten Vertragsinhalt erkennbaren Parteiwillen zur Durchsetzung verhilft.
- Alle genannten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen ihrer Eigentümer und dienen nur zur Anzeige der Kompatibilität bzw. Darstellung unserer Produkte.
